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Betamax Nutzungsbedingungen für private Endkunden

1. Vertragsgrundlagen

1.1.Die folgenden AGB gelten für alle Kunden, die Dienste der Betamax GmbH & Co. KG ("Betamax") mit Sitz in Köln nutzen wollen und die ihren Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben und/oder denen eine deutsche Rufnummer für den Dienst gewährt und/oder zugeteilt wird.
1.2.Die Betamax erbringt den Dienst ausschließlich nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den nachfolgend definierten Dienst zur Nutzung von Voice-over-IP-Telephonie und der jeweils bereitgestellten Software ("VoipSoftware"), die Bestandteil und Voraussetzung zur Nutzung des Dienstes ist. Die Kundenschutzbestimmungen des TKG gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird.
1.3.Der Dienst und die hierfür gewährte Lizenz gilt nur für die eigene private, nicht gewerbliche, Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB). Eine unternehmerische (§ 14 BGB) Nutzung, insbesondere als Anbieter von Telephonie, als Wiederverkäufer oder als Vermittler, ist nicht gestattet.
1.4.Betamax bietet eine über das öffentliche Telefonnetz oder das Internet erreichbare Vermittlungsplattform für die Vermittlung von Telefonie zu Zielanschlüssen im Internet oder im öffentlichen Telefonnetz an. Betamax leitet eingehenden Telefonieverkehr in das Internet und die öffentlichen Telefonnetze so weiter, wie diese Netze bestehen und verfügbar sind. Die Verfügbarkeit des Internets und der öffentlichen Telefonnetze liegt weder in der Verantwortungs-, noch der Einflusssphäre von Betamax. Die Übertragung erfolgt i.d.R. paketvermittelt auf Basis der anerkannten Protokolle und Verfahren zu Voice over IP („VOIP“). Es liegt in der Natur dieses Services, dass Betamax den Service nicht unterbrechungsfrei und ohne Störungen und Paketverzögerungen zusagen kann. Betamax wird sich aber jederzeit bemühen, den Service so störungs- und unterbrechungsfrei wie möglich anzubieten.
1.5.Der Kunde erkennt bei der Nutzung des Dienstes an, dass sich wegen der genannten Natur des Dienstes nicht als Ersatz einen üblichen Telefonanschlusses eignet und deshalb auch keine Verbindungen zu Notrufen und der Polizei hergestellt werden können. Der Kunde erkennt außerdem an, dass wegen des experimentellen Charakters des Dienstes jederzeit technische Änderungen erforderlich werden können. Diese können sich auch aus regulatorischen nationalen oder internationalen Vorgaben ergeben, da sich der gesetzliche Rahmen für den Dienst noch in der Entwicklung befindet. Solche Änderungen fallen nicht in die einseitige Risikosphäre von Betamax.
1.6.Die Nutzung der Voice over IP Dienste und der VoipSoftware unterliegt ausschließlich den nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und finden auch dann keine Anwendung, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Bereitstellung und Beschreibung des Service

2.1.Betamax stellt seinen Kunden Voipbuster zur ausschließlich eigenen privaten, nicht gewerblichen, Nutzung durch Verbraucher (vgl. § 13 BGB) zur Verfügung. Eine unternehmerische Nutzung (vgl. § 14 BGB), insbesondere als Anbieter von Telephonie, als Wiederverkäufer oder als Vermittler, ist nicht gestattet. Voipbuster einschließlich der VoipSoftware wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht zur geschäftlichen oder gewerblichen Kommunikation oder zur Nutzung für Werbung, insbesondere Direktwerbung, bereitgestellt.
2.2.Betamax bietet eine über das öffentliche Telefonnetz oder das Internet erreichbare Plattform für die Vermittlung von Telefonie zu Zielanschlüssen im Internet oder im öffentlichen Telefonnetz. Der Kunde erhält die Möglichkeit, sich über eine von ihm aufzubauende Internetverbindung auf der Vermittlungsplattform von Betamax mit seinem Nutzernamen und seinem Passwort anzumelden und Verbindungen zu anderen Teilnehmern im Internet oder im öffentlichen Telefonnetz (Dial-Out) vornehmen oder entgegennehmen zu lassen („Dial-In“). Eine Vermittlung von Verbindungen zu dem gewünschten Zielteilnehmer ist innerhalb des Internet nur insoweit möglich, wie der gewünschte Zielteilnehmer ebenfalls über einen Internetzugang auf der Plattform von Betamax angemeldet und seine IP-Adresse erreichbar ist („aktiver Teilnehmer“). Darüber hinaus ist eine Vermittlung über den sog. „Dial Out“ technisch möglich, soweit der gewünschte Zielteilnehmer im öffentlichen Telefonnetz über eine bestehende Zusammenschaltung erreichbar ist.
2.3.Der Dienst umfasst gemäß den vorliegenden Bestimmungen sowohl entgeltfreie als auch entgeltpflichtige Verbindungen. Soweit die Dienste entgeltpflichtig sind, wird der Dienst nur erbracht, soweit der Kunde über ein entsprechendes Guthaben verfügt, dass den für die Verbindung zu zahlenden Entgelten entspricht oder diese übersteigt.
2.4.Eine Vermittlung der Telephonie erfolgt nur, soweit eine solche technisch und unter wirtschaftlich zumutbarem Aufwand möglich ist.
2.5.Auf mögliche Ausfälle und Unterbrechungen, die aus der Natur des Dienstes folgen (siehe Ziffer 1.4. ) wird hingewiesen. Außerdem weisen darauf hin, dass bei der Nutzung eines SIP-Clients in ungesicherten Netzen ein Risiko bestehen kann. Die Systeme, die den so beschriebenen Dienst in der Betriebssphäre von Betamax bereitstellen, haben eine zeitliche Verfügbarkeit von 97,5 % gemittelt über den Zeitraum eines Kalenderjahres.
2.6.Betamax behält sich vor, unter Berücksichtigung des Interesses der Kunden vor Missbrauch und dem Verbraucherschutz einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer ganz oder zeitweise für die Einzelnutzung zu sperren. Ausgeschlossen können insbesondere Ziele zu Mehrwertdiensten und anderen Sonderrufnummern (wie Inmarsat, Auskunftsdiensten, Mehrwertdiensten (0900-Nummern) usw.) sein. Der Kunde bleibt zur Missbrauchsvorbeugung in seinem eigenen Verantwortungsbereich selbstverständlich ausschließlich alleine zuständig und es besteht kein Rechtsanspruch gegen Betamax, besondere Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen, den Betamax nicht zu vertreten hat.
2.7.Betamax setzt zur Nutzung die jeweils aktuelle VoipSoftware (vgl. zur Aktualisierungspflicht Ziffer 10.7. ) sowie als Mindestvoraussetzungen an die Hardware Folgendes voraus: PC mit Betriebssystem Windows 2000 (mit SP2), 300 MHz Prozessor, 128 MB RAM, 10 MB Spielraum auf Ihrer Festplatte, eine Soundkarte und ein Headset sowie eine Breitband-Internetverbindung: Kabel, DSL, mit minimal 64 kbit/s für vor- und nachgeschaltete Prozesse. Die Nutzung der Betamax Dienste mit einer veränderten oder abgewandelten VoipSoftware, die nicht von Betamax zuvor ausdrücklich gestattet wurde, ist nicht gestattet.

3. Vertragsschluss und –dauer: Rahmenvetrag und Einzelnutzung sowie Trial-Version

3.1.Der vorliegende Rahmenvertrag, mittel dessen dem Kunden die generelle Nutzungsmöglichkeit der Dienste gewährt wird, kommt zu Stande, wenn sich der Kunde auf dem Webportal von Betamax ordnungsgemäß für den Dienst anmeldet und Betamax die Anmeldung und den Vertrag durch die Übermittlung der Zugangsdaten oder auf andere geeignete Weise annimmt. Hat der Kunde kein Guthaben erworben oder ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, hat der Rahmenvertrag eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.
3.2.Die Nutzung der einzelnen Leistungen von Betamax ist davon abhängig, dass der Kunde den Rahmenvertrag geschlossen hat („angemeldet ist“) und für jede einzelne Leistung ein Vertrag über die Einzelnutzung zu Stande kommt. Dieser Einzelvertrag auf Basis des Rahmenvertrages kommt zu Stande, wenn der Kunde die Leistung anfordert (Angebot) und Betamax diese erbringt (Annahme). Jeder Einzelvertrag endet mit der jeweiligen Leistungserbringung. Das Vertragsverhältnis kann somit mit dem Vertragsschluss beim aus der herkömmlichen Telefonie bekannten „geschlossenen Call-by-Call“ verglichen werden (Call-by-Call mit Voranmeldung). Die Besonderheit liegt allerdings in der Abrechnung und Bezahlung der entgeltlichen Dienste, da diese durch den Erwerb des Guthabens im Voraus („Prepaid“) bezahlt werden.
3.3.Die Nutzung der entgeltlichen Dienste setzt voraus, dass der Kunde ein Guthaben erwirbt, dass ihn im Sinne eines Rahmenvertrages berechtigt, die entgeltlichen Dienste je Einzelfall („Call-by-Call“) zu dem zum Vertragsabschluss über diese Einzelleistung jeweils maßgebliche Preisliste zu nutzen. Die jeweils für die entgeltlichen Einzelleistungen maßgeblichen Entgelte werden dem Kunden vor der Nutzung angezeigt oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Die auf diese Weise fälligen Tarife werden mit dem Guthaben verrechnet (siehe zu Abrechnung und Gültigkeitsdauer näher Ziffern 7 und 8).
3.4.Erwirbt der Kunde ein Guthaben zur Nutzung der entgeltlichen Dienste, so hat dieser Rahmenvertrag eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Zahlungseingang des Guthabens bei Betamax.
3.5.Siehe zur Kündigung des Rahmenvertrages jeweils Ziffer 12.
3.6.Nutzt der Kunde eine eingeschränkte Version der VoipSoftware („Trialversion“), dann steht ihm Betamax Dienste nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung. Er kann insbesondere nur kostenlos mit anderen aktiven Nutzern von Betamax kommunizieren sowie nur bis zu einer Minute kostenlos zu im Einzelfall laut jeweils aktueller Verbindungspreisliste festgelegten Destinationen telefonieren. Im Rahmen der Nutzung der Trialversion kann dem Kunden keine VoipIn-Nummer bereitgestellt werden.
3.7.Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 111 TKG) ist Betamax verpflichtet, den Namen und die Adresse (bei natürlichen Personen auch das Geburtsdatum) des Kunden sowie die Anschlusskennung (bei festen Anschlüssen nebst Adresse) zu erheben, auch soweit und wenn dies zur Abrechnung nicht erforderlich ist. Der Kunde wird diese Angaben wahrheitsgemäß machen und jeweils auf dem aktuellen Stand halten. Betamax verwendet diese Daten nur zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken, es sei denn der Kunde hat eine weitergehende Einwilligung erteilt.
3.8.Zu einer Weitergabe seiner Zugangsdaten an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt.

4. Entgeltfreie Verbindungen ohne Guthabenpflicht

4.1.Verbindungen zwischen Teilnehmern, die sich beide über einen Internetzugang auf der Plattform von Betamax angemeldet haben und über diesen Internetzugang für Betamax erreichbar sind, werden entgeltfrei erbracht. Die Verantwortung für den Aufbau, die Aufrechterhaltung und die Bezahlung des Internetzugangs liegt bei dem Kunden.
4.2.Für die Nutzung dieses entgeltfreien Dienstes ist kein Guthaben erforderlich. Der Kunde muss lediglich bei Betamax als Kunde angemeldet und registriert sein.

5. Entgeltlicher Dial-Out

5.1.Betamax unternimmt für Kunden die entgeltliche Vermittlung von Verbindungen in das öffentliche Telefonnetz. Die Vermittlung ist technisch nur insoweit möglich, wie eine direkte oder indirekte Zusammenschaltung mit dem Telefonnetz besteht, in dem der gewünschte Zielanschluss realisiert ist.
5.2.Auf diese Weise können Call-by-Call insbesondere Verbindungen in das nationale deutsche Fest- und Mobilfunknetz sowie übliche internationale Verbindungen vermittelt werden. Ein Anspruch auf die Erreichbarkeit eines bestimmten Netzes kann nicht gewährt werden, da Betamax die Vermittlung des ausgehenden Verkehrs nur in der Art schuldet, das Betamax den Aufbau einer Verbindung in das gewünschte Zielnetz versucht.
5.3.Der konkrete Vertrag über den Aufbau jeder einzelnen Verbindung kommt erst „Call by Call“ zu Stande, wenn durch die Vermittlung von Betamax die Verbindung erfolgreich aufgebaut wird. Der einzelne Vertrag über die Verbindung endet, sobald die Verbindung, aus welchem Grund auch immer, beendet wird.
5.4.Für jede einzelne Verbindung gilt jeweils die zum vom Kunden angefragten Verbindungszeitpunkt aktuelle Preisliste. Der aktuelle Preis wird dem Kunden vor dem Aufbau der Verbindung über die von ihm genutzte Software angezeigt.

6. Freibleibender unentgeltlicher Dial-Out

6.1.Betamax kann in der aktuellen Preisliste bestimmen, dass bestimmte Verbindungsziele für einen Dial-Out im Sinne von Ziffer 5 unentgeltlich sind.
6.2.Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betamax in der Bestimmung der Ziele, die laut der jeweils aktuellen Preisliste unentgeltlich beim Dial-Out erreichbar sind, frei bleibt und sich deshalb jederzeit Änderungen ergeben können. Erwirbt der Kunde ein Guthaben wird er klarstellend darauf hingewiesen, dass sich auch in diesem Falle nachfolgend laut zukünftiger Preislisten die entgeltfrei gewährten Destinationen ändern oder gar ganz entfallen können. Die Entgeltfreiheit bzw. die Entgeltpflicht wird vor jeder vom Kunden angeforderten Verbindung angezeigt oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben.

7. Entgelte und Entgeltabrechnung

7.1.Jede entgeltliche Verbindung bzw. Leistung ist davon abhängig, dass der Kunde über ein entsprechendes Guthaben verfügt, dass mindestens dem Entgelt für die Verbindung entspricht.
7.2.Soweit, wie für die entgeltpflichtigen Dial-Out-Dienste nach Ziffer 5 oder aber für andere zwischen den Parteien vereinbarte entgeltliche Dienste, ein Entgelt zu zahlen ist, richtet sich dieses immer nach dem jeweils bei dem Vertragsschluss über die entgeltliche Einzelleistung maßgeblichen Preisliste. Das Entgelt wird dem Kunden vor der Annahme des Einzelvertrages und der Durchführung der Leistung angezeigt oder auf andere angemessene Weise mitgeteilt. Lässt der Kunde die Leistung von Betamax vertragsmäßig erbringen, erklärt er sich für jeden Fall damit einverstanden, dass dieses Entgelt vereinbart wird und Betamax berechtigt ist, die anfallenden Entgelte von seinem Guthaben abzuziehen.
7.3.Die Preise für entgeltliche Dienste und Verbindungen verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, immer als Verbindungspreise je Minute und werden im Minutentakt abgerechnet. Der Kunde ist für jede Nutzung unter seinen Zugangsdaten nebst Passwort, die er zu vertreten hat, verantwortlich. Dies umfasst auch die unbefugte Nutzung durch Dritte, soweit der Kunde diese in zurechenbarer Weise ermöglicht hat.
7.4.Soweit eine Entgeltforderung entstehen sollte, die nicht durch ein Guthaben gedeckt ist, kann Betamax diese Entgelte gesondert in Rechnung stellen. Die Rechnung kann innerhalb der Online-Abrechnung, per E-Mail oder in anderer geeigneten Weise gestellt werden. Die Rechnung wird mit Zugang fällig.
7.5.Alle angefallenen Entgelte werden mit dem Guthaben verrechnet und die Nutzungsdaten hierüber werden bis zu 6 Monaten ab dem Leistungszeitpunkt gespeichert. Nach diesem Zeitpunkt ist Betamax gem. § 97 Abs. 3 TKG verpflichtet, die Verbindungen zu löschen, sofern der Kunde keine fristgerechten Einwendungen erhoben hat. Dem Kunden hat Einwendungen innerhalb von 8 Wochen ab Kenntnisnahme von der Abrechnung zu erheben. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Der Kunde wird in den einzelnen Rechnungen bzw. in seinem Online-Account auf die Einwendungsfrist und die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht werden. Entsprechendes gilt, falls Betamax in Ausnahmefällen eine gesonderte Rechnung stellt.
7.6.Betamax stellt dem Kunden auf der Vermittlungsplattform einen Zugang zu einer Online-Abrechnung bereit, mittels derer der Kunden jederzeit die Abrechnung einsehen und prüfen kann. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die Online-Abrechnung mindestens einmal monatlich einzusehen, damit er seine Prüfungsrechte wahrnehmen kann. Diese Form der Abrechnung entspricht dem bei vergleichbaren herkömmlichen Telefonkarten praktizierten und anerkannten Verfahren, das der Kunde mit seiner Nutzung als angemessen und üblich anerkennt.
7.7.Mögliche Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Kunde in Textform oder schriftlich innerhalb der Einwendungsfrist (vgl. Ziffer 7.5.) jeweils an die im Rahmen der Online-Abrechnung angegebene Adresse zu richten. Betamax bittet darum, dass der Kunde seine Einwendungen soweit möglich und zumutbar begründet, damit eine Überprüfung erleichtert wird. Im Falle der Beanstandung hat Betamax das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Kunde kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach dem vorstehenden Satz verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird erst mit der Vorlage fällig. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in der Rechnung genannten Einwendungsfrist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft Betamax weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Betamax obliegt der Nachweis, dass sie den Telekommunikationsdienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Netzzugang des Kunden technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergibt die technische Prüfung Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den Kunden abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen der Betamax unrichtig ermittelt ist. Soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen nicht zugerechnet werden kann, hat Betamax keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Kunden. Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
7.8.Wird dem Kunden ausnahmsweise von Betamax eine Rechnung erteilt, so ist diese bis spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Mit Überschreitung des in der Rechnung genannten Zahlungstermins gerät der Kunde in Verzug, und Betamax ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
7.9.Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen Betamax zu.

8. Erwerb und Gültigkeitsdauer des Guthabens

8.1.Der Kunde kann auf der Webplattform von Betamax ein Guthaben erwerben, das ihn berechtigt, die entgeltlichen Leistungen von Betamax zu der jeweils bei dem Vertragsschluss über die einzelne entgeltliche Leistung gültigen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Dieses Guthaben wird erst gültig, wenn der Gegenwert vom Kunden bezahlt bzw. geleistet worden ist. Die Zahlung ist jeweils mittels der auf dem Webportal angegebenen Zahlweisen möglich. Ein Guthaben ist nach der Aufladung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Guthabens 120 Tage gültig ("Gültigkeitsdauer"), siehe näher Ziffer 8.6.
8.2.Die Einstandspflicht des Kunden für das Guthaben bleibt solange bestehen, bis die Zahlung wirtschaftlich Betamax ohne Widerrufsmöglichkeit des Kunden zur Verfügung steht.
8.3.Zahlt der Kunde mittels Bankeinzug („Lastschriftverfahren“) gilt Folgendes: Der Kunde erklärt mit seiner Einwilligung zum Bankeinzug, dass sein Konto für den Einzug über ausreichende Deckung verfügt. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bis zur unwiderruflichen Gutschrift der über Bankeinzug eingezogenen Beträge zugunsten des Kontos von Betamax bestehen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen eine von Betamax veranlasste Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen wird. Wird eine von Betamax veranlasste berechtigte Lastschrift vom Bankinstitut des Kunden, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, nicht eingelöst, ist Betamax zum Schadensersatz berechtigt, dem Kunden die Fremdkosten (insbesondere Bankspesen) mittels einer pauschalisierten Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € in Rechnung zu stellen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens vorbehalten.
8.4.Der Kunde muss zur Erteilung des Bankeinzugs, um das Guthaben aufzuladen, ein mehrstelliges Passwort für den Zugang zur Aufladefunktion frei wählen. Mittels dieses Passwortes kann er im Servicemenü der Internetseite des jeweiligen Voip Dienstes unter seinem Benutzernamen Guthaben zur Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes („Guthaben“) aufladen, in dem er für den Einzelfall eine Einzugsermächtigung in Höhe des Guthabenwertes erteilt. Diese Funktion wird gesichert unter dem https-Protokoll zur Verfügung gestellt. Die Einzugsermächtigung gilt als vom Kunden erteilt, wenn er sich mittels seiner korrekten Zugangsdaten anmeldet.
8.5.Die Bankeinzugsermächtigung kann nur für ein bei einem deutschen Bankinstitut geführtes Girokonto erteilt werden (ausländische Banken können nicht akzeptiert werden). Die finale Freischaltung der Auflademöglichkeit erfolgt erst, wenn Betamax eine vollständig ausgefüllte Bankeinzugsermächtigung mit allen für die Abbuchung erforderlichen relevanten Daten vorliegt. Der Kunde hat die Pflicht, Betamax jegliche Adressenänderung oder Änderungen der Bankverbindung auf dem Webportal mitzuteilen.
8.6.Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer (siehe Ziff. 8.1) steht das Guthaben zur weiteren Nutzung nicht mehr Verfügung. Jedoch kann der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend "Restguthaben") in der Weise verwerten, dass er in der Folgezeit ein erneutes Guthaben erwirbt. Zu der Summe des neu erworbenen Guthabens wird dann das Restguthaben addiert und steht insgesamt für die Gültigkeitsdauer des neu erworbenen Guthabens zur Nutzung bereit. Alternativ zu der im vorstehenden Satz genannten Möglichkeit kann der Kunde das ungültig gewordene Restguthaben zurückverlangen. Voraussetzung ist hierfür die in Textform an Betamax gerichtete Aufforderung auf Erstattung des Guthabens unter Angabe des Kundennamens, der Nutzernummer des Kunden, des gewünschte auszuzahlenden Betrages und seiner vollständigen Bankverbindung (bei Konten im Ausland einschließlich IBAN-Nummer). Der Anspruch auf Wiederaktivierung oder Erstattung eines Restguthabens verjährt nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, nach welchem die Gültigkeitsdauer des Restguthabens abgelaufen ist.
8.7.Will der Kunde von der Verwertung seines Restguthabens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Gebrauch machen, darf er den Rahmenvertrag nicht kündigen oder muss nach einer Kündigung einen neuen Rahmenvertrag schließen und seine alte Kundennummer angeben, da er sonst keine Möglichkeit hat, ein neues Guthaben zu erwerben.

9. Nutzungsrechte an der VoipSoftware

9.1.Dem Kunden wird für die Laufzeit dieses Vertrags das einfache, nicht ausschließliche nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die VoipSoftware im Rahmen des Dienstes oder von anderen durch Betamax ausdrücklich angebotenen Anwendungen im Rahmen der vorliegenden Bestimmungen zu nutzen. Zu diesem Zweck darf der Kunde die VoipSoftware des jeweiligen Voip Diestes herunterladen, installieren und nutzen. Dieses Recht ist beschränkt auf die Nutzung durch den Kunden als Verbraucher (Ziffer 1.3. ) zu eigenen Zwecken. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die VoipSoftware zu bearbeiten oder Bearbeitungen an dieser vornehmen zu lassen, die VoipSoftware zu dekompilieren, disassemblieren zurückzuentwickeln oder sonst in den Programm- oder Quellcode einzugreifen.
9.2.Der Kunde unterlässt es insbesondere auch, die VoipSoftware Dritten geschäftsmäßig anzubieten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verteilen oder sonst zur Nutzung zu überlassen. Ebenso unterlässt es der Kunde, als Zwischenhändler oder Dienstleister in Bezug auf die VoipSoftware gegenüber Dritten aufzutreten oder sonst Dritten geschäftsmäßig Rechte an der VoipSoftware einzuräumen.
9.3.Software und Technologien Dritter, bei denen Betamax erkennbar nicht Anbieter oder Vertragspartner ist und sein will, sind Gegenstand von gesonderten Lizenzvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritter. Dies gilt auch dann, wenn solche Software oder Technologie mit der VoipSoftware angeboten und vertrieben wird.
9.4.Betamax behält es sich vor, der Software weitere Funktionen oder Funktionalitäten hinzuzufügen oder Programmverbesserungen, Updates oder Upgrades bereitzustellen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Software bleiben hiervon unberührt.
9.5.Nachfolgende neue Versionen der VoipSoftware sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Dieser Vertrag verschafft dem Kunden keinen Anspruch auf die Bereitstellung neuer Versionen der VoipSoftware.
9.6.Mit Beendigung dieser Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, die VoipSoftware auf seinen Systemen zu löschen und/oder Kopien zu vernichten.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1.Jeder Kunde ist verpflichtet, den Dienste und die VoipSoftware nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen. Betamax ist berechtigt, bei Verdacht oder Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung des Dienstes und der VoipSoftware ohne vorherige Ankündigung unter den Voraussetzungen des § 45k TKG zu sperren.
10.2.Bei Verdacht des nicht autorisierten Gebrauchs der VoipSoftware wird dem Kunden empfohlen, Betamax unverzüglich über seinen Online-Account zu benachrichtigen und den Dienst zu sperren. Bestehen nachhaltige Anhaltspunkte hierfür, trifft den Kunden eine Pflicht, die Sperre zu veranlassen.
10.3.Eine betrügerische Nutzung von Voipdiensten, insbesondere der Möglichkeit zur kostenlosen Telefophonie, der Voip-In-Nummer oder von Werbeangeboten sowie eine solche Nutzung dieser, die das Netzwerk von Betamax oder anderen Kunden den Zugang zu oder die Nutzung des Netzwerkes von Betamax nachteilig beeinflusst, ist dem Kunden nicht gestattet.
10.4.Eine betrügerische Nutzung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde den Dienst für eigene gewerbliche Zwecke oder in der Weise nutzt, dass er Dritten den entgeltlichen Zugang oder die Nutzung des Dienstes oder die Inanspruchnahme von Werbeangeboten ermöglicht (Resale), ohne dass Betamax dem vorher schriftlich zugestimmt hat. Betamax ist in einem solchen Fall nach ihrer Wahl berechtigt, dem Kunden für die Kosten der unberechtigten Nutzung der ansonsten kostenlosen Telephonie in Rechnung zu stellen und/oder ohne Einhaltung einer Frist diesen Vertrag zu kündigen und/oder die Nutzung des Dienstes oder einzelnen Funktionen des Dienstes zu verweigern.
10.5.Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Systeme von Betamax und/oder der genutzten Netze führen können.
10.6.Der Kunde hat Betamax jeden Wechsel seines Anschlusses einschließlich seiner Anschlussnummern, sowie einen Wechsel seiner anderen Bestandsdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) auf dem Webportal unser seinem Kundenportal anzugeben.
10.7.Damit der Dienst jederzeit ordnungsgemäß erbracht werden kann, ist der Kunde verpflichtet, sich die jeweils von Betamax auf dem Webportal zur Verfügung gestellten Updates herunterzuladen und zu installieren, soweit ihm dies zumutbar ist. Unterlässt der Kunde eine zumutbare Installation, ist Betamax zur Leistungssperre berechtigt, wenn ohne die Installation des Update die Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Abrechnungssicherheit der Dienste gefährdet ist. Solche Updates gelten regelmäßig als zumutbar, wenn sie keine besonderen Aufwendungen beim Kunden bewirken

11. Änderungen von Technik, Software und Kennungen

11.1.Betamax behält sich vor, die Zugangsdaten, die VoipSoftware oder VoipIn-Nummern zu ändern, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
11.2.Weitere Änderungen können sich nach § 313 BGB bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage ergeben

12. Kündigung des Services (Rahmenvertrages) durch den Kunden

12.1.Falls der Kunde kein Guthaben erworben hat, kann er jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist die Nutzung der VoipSoftware durch E-Mail oder per Brief an die Adresse von Betamax kündigen oder aber die Kündigung in dem dafür von Betamax vorgesehenen Webportal einstellen. Jede Kündigung bedarf der Textform
12.2.Hat der Kunde ein Guthaben erworben, hat dieser Rahmenvertrag eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Mindestlaufzeit beginnt mit jedem Neuerwerb eines Guthabens neu zu laufen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Kunde jederzeit berechtigt nach Maßgabe von Ziffer 12.1. zu kündigen.
12.3.Zusätzlich hat der Kunde bei Fernabsatzverträgen das Recht zum Widerruf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 20.

13. Kündigung des Services (Rahmenvertrages) durch Betamax

13.1.Soweit der Kunde kein Guthaben erworben hat, ist Betamax jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung kann auf dem Webportal von Betamax bekannt gegeben werden. Soweit ein Guthaben des Kunden besteht, ist Betamax nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit zur Kündigung berechtigt.
13.2.Betamax ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung des Services gegenüber dem Kunden insbesondere dann berechtigt, wenn a) der Kunde trotz fälliger Zahlungen seine Zahlungen eingestellt hat oder b) die Zahlung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO gestellt worden ist.
13.3.Ungeachtet des Grundes, aus dem der Vertrag beendet worden ist, haftet der Kunde weiterhin für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte, Kosten und Zinsen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes angefallen sind.

14. Gewährleistung

14.1.Da dem Kunden die VoipSoftware entgeltfrei zur Verfügung gestellt wird, ist die Gewährleistung und von Betamax in Bezug auf die VoipSoftware für Sach- und Rechtsmängel auf das arglistige Verschweigen von Sach- und Rechtsmängel beschränkt.
14.2.Für den Telefondienst gewährleistet Betamax im Rahmen der Einschränkungen, die in der Natur des Dienstes liegen (vgl. Ziffer 1.4. ), die Verfügbarkeit innerhalb des Service Levels und im Falle von Störungen die möglichst schnelle Entstörung.

15. Haftung

15.1.Soweit eine Verpflichtung von Betamax als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer oder mehreren Endnutzern besteht und diese nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht sie nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze nach Satz 2, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz besteht.
15.2.Für Sachschäden und für solche Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten entstehen, haftet die Betamax für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls die Betamax oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Betamax oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Betamax auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die Betamax zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500 Euro.
15.3.Die Haftung der Betamax für zugesicherte Eigenschaften, Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
15.4.Soweit die Haftung von Betamax wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Betamax.
15.5.Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Betamax die Erfüllung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Betamax nicht. Bei höherer Gewalt ist Betamax berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer Telekommunikationsdienstleistungen haftet Betamax zudem insoweit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann Betamax nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragspartner liegen.

16. Vertragsänderungen

16.1.Betamax ist unbeschadet weiterer Rechte aus dem Vertrag berechtigt, die Bedingungen soweit zu ändern, wie dies der Billigkeit entspricht und dem Kunden zumutbar ist.
16.2.Änderungen dieser Bedingungen, der Verbindungstarife oder des Serviceumfanges werden dem Kunden nach Wahl von Betamax auf folgende Weise mitgeteilt: a) durch Mitteilung auf der Internetseite des jeweiligen Voip Dienstes bei Einwahl des Kunden oder b) durch schriftliche individuelle Mitteilung an den Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung oder c) bei Veränderungen von dauerhaft vereinbarten Verbindungsentgelte: durch eine zu bestätigende Anzeige der neuen Verbindungsentgelte vor Verbindungsaufbau im System.
16.3.Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser im Falle der Bekanntmachung nach Ziffer 16.1. a) und b) den Service binnen eines Monats zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
16.4.Macht Betamax von der in Ziffer 16.1. c) genannten Alternative Gebrauch, erfährt also der Kunde erst von der Änderung der Verbindungsentgelte durch eine zu bestätigende Anzeige im System, kann der Kunde sofort kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf der Frist wirksam, im Falle des Unterbleibens einer Kündigung nach vorgenannter Alternative c) mit der ersten vom Kunden nach einer zu bestätigenden Anzeige der Tarifänderung im System aufgebauten Verbindung.

17. Allgemeine Befugnisse von Betamax und Missbrauch des Services

17.1.Betamax behält sich das Recht vor, a) auf behördliche Anordnung den Service unverzüglich zu beenden; b) den Service zeitweise wegen Reparaturen, Wartungs- oder anderen Arbeiten im Zusammenhang mit den zur Leistungserbringung erforderlichen Anlagen auszusetzen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind. Betamax wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder auf ihre Beseitigung hinzuwirken.
17.2.Soweit erforderlich, darf Betamax gemäß §§ 96, 97, 100 TKG Bestands- und Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstiger rechtswidriger Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen notwendig sind.

18. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

18.1.Betamax wahrt das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hiernach hat die Datenverarbeitung im Überblick insbesondere den folgenden Inhalt:
18.2.Betamax darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner durch Betamax verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen seitens Betamax erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat. Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, VoipSoftware, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen von Betamax im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Betamax darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung von Betamax mit anderen Unternehmen oder Telekommunikationsnetzbetreibern erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb des Firmensitzes sowie innerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaft.
18.3.Mit der vom Kunden in Textform erteilten Einwilligung wird dem Kunden ein Einzelverbindungsnachweis erteilt, der auf seinen Wunsch vollständig alle entgeltpflichtigen Verbindungen sowie auf Wunsch des Kunden auch die entgeltfreien Verbindungen aufführt. Der Kunde wird alle auch zukünftigen Mitnutzer hierüber informieren. Der Einzelverbindungsnachweis enthält keine Verbindungen zu Beratungseinrichtungen im Sinne von § 99 Abs. 2 TKG.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

19.1.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird. Sollte dies nicht möglich sein, ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck möglichst nahe kommt.
19.2.Betamax ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Alternativ kann Betamax den Vertrag auf ein beliebiges Unternehmen übertragen, sofern Betamax den Kunden vor der Übertragung über den Erwerber informiert und den Kunden auf das ihm für diesen Fall gewährte Recht hinweist, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung innerhalb einer Frist von einem Monat ab Unterrichtung zu in Schrift- oder Textform unter einer anzugebenden Adresse kündigen. Vor dieser Unterrichtung und dem Ablauf der Kündigungsfrist wird eine Übertragung nicht wirksam.
19.3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden.

20. Bestimmungen und Informationen für Fernabsatzverträge

20.1.Da und soweit der Vertrag gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax, E-Mail, Web- oder Post-Übermittlung des Vertrages bzw. Antrags) abgeschlossen wird, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:
20.2.Sitz der Gesellschaft ist im Mediapark 8, 50670 Köln, HRA 23157 (AG Köln). Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführerin Frau Karin Naab vertreten.
20.3.Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von VOIP-Telefondienstleistungen durch die Betamax GmbH & Co.KG (vgl. näher einleitend Ziffer 1.4. ).
20.4.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs Der Widerruf ist zu richten an:

Betamax GmbH

Mediapark 8,
50670 Köln


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Fair Use Policy

Summary

1. It is important to VoipBuster that all eligible VoipBuster customers are able to access our Services. Accordingly, We have devised a Fair Use Policy which applies to:
    (a) usage of VoipBuster free calls
    (b) usage of VoIP-In numbers
    (c) usage of promotions; and
    (d) any other promotions which are advertised by VoipBuster as subject to the Fair Use Policy ("Fair Use Promotions").

2. We reserve the right to vary the terms of the Fair Use Policy from time to time.

3. VoipBuster may rely on the Fair Use Policy where your:
    (a) usage of VoipBuster free calls;
    (b) usage of your VoIP-In number
    (c) participation in a Fair Use Promotion, is excessive or unreasonable, as defined below.

Excessive Use

1. In the case of VoipBuster free calls, there are restrictions on the maximum number of calls and the duration of the calls.

2. In the case of VoipIn numbers, applying for more than one number is excessive use

3. In the case of Fair Use Promotions, what is excessive use will either be advertised by VoipBuster at the time of the relevant promotion or included in this Fair Use Policy prior to the commencement of the relevant promotion.

Unreasonable Use

1. It is unreasonable use of VoipBuster Services where Your use of VoipBuster Services is reasonably considered by VoipBuster to be fraudulent or to adversely affect the VoipBuster Network or other VoipBuster customers' use of or access to a VoipBuster Service or the VoipBuster Network.

2. It is unreasonable use of the free calls is reasonably considered by VoipBuster to be fraudulent or to adversely affect the VoipBuster Network or other VoipBuster customers' use of or access to a VoipBuster Service or the VoipBuster Network.

3. It is unreasonable use of the VoIP-In numbers where it is reasonably considered by VoipBuster to be fraudulent or to adversely affect the VoipBuster Network or other VoipBuster customers' use of or access to a VoipBuster Service or the VoipBuster Network.

4. It is unreasonable use of a Fair Use Promotion where Your participation in a Fair Use Promotion is reasonably considered by VoipBuster to be fraudulent or to adversely affect the VoipBuster network or another VoipBuster customer's use of or access to a VoipBuster service or the VoipBuster network.

5. Among other things, "fraudulent use" includes resupplying a VoipBuster Service without VoipBuster's consent so that someone else may access or use VoipBuster or take advantage of a Fair Use Promotion.

Our rights

1. VoipBuster may charge you a cost-price based rate for any subsequent calls to one of the free destinations, terminate your account, or deny the use of the VoipBuster service or features of it.


Free calls with VoipBuster

New users can try VoipBuster out for free for a total of 60 minutes. During this trial period you can only call the destinations marked as free. Register your account by buying credit in order to extend your free calls.

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